Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Die Loreley Touristik GmbH ist bemüht, ihre Website mastd.rlp.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Landesinklusionsgesetz (InklG RP) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version der Website www.loreley-touristik.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

  • Leichte Sprache: Die Texte zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Leichter Sprache verfügbar. Damit sind diese Seiten mit dem Erfolgskriterium der WCAG 3.1.3 (Unübliche Worte), 3.1.4 (Abkürzungen) sowie 3.1.5 (Leselevel) nicht vereinbar.
  • Gebärdensprache: Die Texte zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar. Damit sind diese Seiten mit dem Erfolgskriterium 1.2.6 (Gebärdensprache) nicht vereinbar.
  • Kontraste: Es kann Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen der BITV-RP erfüllen. (Erfolgskriterium der WCAG 1.4.3. - Kontrast-Minimun)
  • PDF-Downloads: Nicht alle der angebotenen PDF-Dokumente zum Herunterladen sind barrierefrei. Bei manchen (insbesondere bei älteren) Dokumenten liegt das Ausgangsdokument nicht vor. Diese Dokumente werden nicht nachträglich barrierefrei aufbereitet. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, zukünftig so weit wie möglich barrierefreie PDF-Dateien anzubieten.
  • Sprachwechsler von Google: Dieser Dienst ist nicht barrierefrei. Anpassungen müssen durch Google erfolgen.
  • Cookie-Widget: Der Cookie-Hinweis wird nicht am Anfang der Seite ausgegeben, sondern am Ende. Diese Einstellung ist aufgrund technischer Voragaben des Anbieters nicht anpassbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28.03.2025 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer mit WAVE durchgeführten Selbstbewertung vom 28.03.2025.

Die Erklärung wurde zuletzt am 28.03.2025 überprüft.

Kontakt und Feedback-Möglichkeit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.loreley-touristik.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür unser Kontaktformular.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Loreley Touristik GmbH
Loreley 7
56348 Bornich 

Fon: +49 67 71 / 9 10 - 0
Fax: +49 67 71 / 9 10 - 15 
E-Mail: info[at]loreley-touristik.de

Durchsetzungsverfahren

Beim Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen der rheinland-pfälzischen Landesregierung sind seit dem Jahr 2019 die Aufgaben der Durchsetzungsstelle nach Artikels 9 der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen angesiedelt. Grundlage dafür ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP).

Die Durchsetzungsstelle hat im Einzelfall die Einhaltung der Regelungen zu prüfen, die aufgrund Artikel 4 (Anforderungen an den barrierefreien Zugang von Websites und mobilen Anwendungen), Artikel 5 (Bewertung von unverhältnismäßiger Belastung) und Artikel 7 Absatz 1 (Zusätzliche Maßnahmen – Erklärung zur Barrierefreiheit)der Richtlinie (EU) 2016/2102 erlassen worden sind. Dabei geht es um die Barrierefreiheit von Internetseiten der öffentlichen Stellen von Land und Kommunen in Rheinland-Pfalz. Mehr Informationen gibt es auf der Webseite des Landes Rheinland-Pfalz zur „Barrierefreien Informationstechnik“.Die regelmäßige Prüfung für die Einhaltung der Vorschriften der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP) und der EU-Richtlinie 2016/2102 ist beim Landesamt für Steuern - Zentrale Datenverarbeitung der Finanzverwaltung (ZDFin) angesiedelt. Diese prüft von Amts wegen als Überwachungsstelle nach Artikel 8 der EU-Richtlinie 2016/2102. Die Durchsetzungsstelle prüft die Einhaltung der digitalen Barrierefreiheit im Sinne der obigen Vorschriften auf Antrag oder auf Grund einer entsprechenden Mitteilung. Werden Mängel bei dem Auftritt festgestellt, fordert die Durchsetzungsstelle die öffentliche Stelle auf, diese Mängel zu beseitigen. Kommt die öffentliche Stelle dieser Aufforderung nicht nach, besteht die Möglichkeit einer Verbandsklage durch die anerkannten Verbände im Sinne des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (§ 10 LGGBehM).

Kontakt zur Durchsetzungsstelle

Wenn Sie innerhalb eines Monats aus den oben genannten Kontaktmöglichkeiten keine zufriedenstellende Antwort bekommen, können Sie sich an den Landesbeauftragten wenden. Er prüft dann, ob die Vorschriften eingehalten sind.

Ellen Kubica
Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
Bauhofstraße 9
55116 Mainz

Kontakt Landesbeauftragter:
Fon: +49 (0) 61 31 / 16 - 53 42
Fax: +49 (0) 61 31 / 16 17- 53 42
Mail: durchsetzungsstelle[at]msagd.rlp.de
Web: www.lb.rlp.de